Zustimmung zur Datenverarbeitung
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Um dem neues Datenschutzgesetz (revDSG) zu entsprechen, müssen Therapeuten die ausdrückliche Zustimmung ihrer Patienten zur Verarbeitung ihrer Daten einholen.
Unter anderem ist es notwendig, dem Patienten klar mitzuteilen, wie seine Daten verarbeitet werden, ob sie weitergegeben werden und wenn ja, an wen, etc.
Um Therapeuten dabei zu helfen, die von jedem ihrer Patienten erteilten Genehmigungen nachzuverfolgen, bietet OptaMed zwei Optionen für die Einwilligung an, die im Folgenden beschrieben werden.
Mit diesem Element wird angegeben, ob der Patient seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten im Allgemeinen gegeben hat.
Normalerweise ist diese Zustimmung eine Voraussetzung für die Verarbeitung des Patienten (Rechnungsstellung, Nachverfolgung von Konsultationen usw.).
Die verfügbaren Optionen sind:
Ja: Die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten des Patienten wurde eingeholt.
Nein: Der Patient hat noch keine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten gegeben.
Diese Angabe ist nur indikativ und wird in OptaMed keine Auswirkungen haben.
Mit diesem Element können Sie angeben, ob der Patient seine Zustimmung zur Kommunikation mit ihm über ungesicherte Nachrichtensysteme (Instant Messenger, E-Mails usw.) gegeben hat.
Die verfügbaren Optionen sind :
Ja: Die Einwilligung des Patienten wurde eingeholt.
Nein: Der Patient hat die Kommunikation über ungesicherte Kanäle abgelehnt.
Unbekannt: Die Einwilligung des Patienten ist nicht bekannt.
Beim Versand der Rechnung per E-Mail aus OptaMed heraus wird ein Hinweis angezeigt, falls der Patient Ihnen nicht seine Zustimmung zur ungesicherten Kommunikation gegeben hat.
Diese Meldung ist rein informativ und der Versand der Rechnung wird in jedem Fall weiterhin möglich sein.